Servive FP Familiencamp

FP Teilnahmebedingungen / AGB

Diese Teilnahemebedingungen / AGB gelten ausschließlich für die FP Familiencamps Franken, Naheland und Bayerischer Wald und die Zwergencamps Naheland.
Für alle anderen Reisen gelten die AGB der jeweiligen Veranstalter. Diese findet ihr auf dem Anmeldeformular bei der jeweiligen Reisebeschreibung als pdf zum Download.

Teilnahmebedingungen - Besonderheiten Familiencamp

  • Bitte betrachten Sie das Campleben im FP-Familiencamp, sowie die geführten Erlebnistouren als „Aktivprogramm in der Natur“ und nicht als „gewöhnliche Pauschalreise“.
    Auch wenn das FP-Team vor Ort alle Voraussetzungen für Ihren Urlaub liefert, gelingt das Programm nur, wenn Sie als Gast aktiv am Campleben und bei den entsprechenden Unternehmungen mitwirken. Insbesondere die Zubereitung der Mahlzeiten, das Aufräumen des Küchenzeltes und das Geschirrspülen erfolgen durch Zusammenarbeit aller Teilnehmer.
  • Für die Nutzung der speziellen Einrichtungen des FP-Camps, insbesondere Küchenzelt, Lagerfeuerzelt, Hängemattenpark, Mietzelt oder Schlafwagen (soweit gebucht) ist FP als Veranstalter verantwortlich.
    Der Aufenthalt und die Übernachtung auf dem jeweiligen (Camping-)platz und die Nutzung dessen Infrastruktur (z.B. der Sanitäranlagen) ist Eigenleistung, welche Sie spätestens mit dem Check-in auf dem Gelände in Anspruch nehmen und direkt an den Leistungsträger bezahlen. Grundsätzlich ist die Übernachtung auf dem (Camping)-Platz nicht zwingend, Sie könnten auch in einer sonstigen Unterkunft außerhalb des Platzes in Eigenleistung übernachten.
  • Die Anreise ins Camp sowie die Fahrt zum Ort des jeweiligen Aktivprogramms ist Ihre Eigenleistung.
  • Sowohl im Familiencamp als auch im Rahmen der geführten Touren sind Sie als Eltern minderjähriger Kinder nicht von Ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht entbunden.
  • FP weist darauf hin, dass Ihr persönliches Reisegepäck im Camp bzw. auf Campingplätzen in der Regel nicht versicherbar ist. Soweit Sie FP Material mieten oder leihweise nutzen, sind Sie für Verluste oder selbst verursachte Materialschäden haftbar, jedoch nicht für den gewöhnlichen Verschleiß.

Campbedingungen - AGB FP Familiencamp / FP Zwergencamp

1. Anmeldung
Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung über das Buchungsformular bieten Sie dem Veranstalter FP den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der aktuellen Programmbeschreibung verbindlich an. Mit der Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
2. Bezahlung
Der Programmpreis für das Camp ist erst am letzten Camptag fällig. Die Aushändigung von Sicherungsscheinen gemäß § 651k BGB durch den Veranstalter ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Rechnung über den zu zahlenden Preis für das Familiencamp erhalten Sie bereits im Zusammenhang mit der Bestätigung.
Sonstige Zahlungen sind gemäß den Angaben im Angebot bzw. in der Rechnung fällig. 30 Tage nach Fälligkeit tritt auch ohne Mahnung Zahlungsverzug nach §286 III BGB ein. Bei überfälligen Rechnungen ist FP berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten, dabei können zusätzliche Kosten für den AG entstehen. Soweit fällige Zahlungen nicht fristgerecht beglichen werden, ist FP nach Mahnung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz gemäß §5 zu berechnen.
3. Leistungs- und Preisänderung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung, in Verbindung mit der für das jeweilige Camp aktuellen Beschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen. Sonstige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit Sie fester Vertragsbestandteil werden.
Im Hinblick auf Corona sind kleinere Leistungsanpassungen nicht auszuschließen, soweit damit behördliche Vorgaben zu erfüllen sind.
Sonstige Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur dann zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinflussen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
Treten solche Änderungen ein, sind Sie berechtigt, ohne Gebühr innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden vom Vertrag zurückzutreten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Campbeginn vom Vertrag zurücktreten, wobei der Rücktritt in schriftlicher Form empfohlen wird.
Treten Sie vom Vertrag zurück, so verliert FP den Anspruch auf den vereinbarten Preis. FP kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem ursprünglichen Preis unter Abzug des Wertes der von FP ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FP durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Kapazitäten noch erwerben kann. Die Entschädigung bei Rücktritt ist unmittelbar nach Rücktrittserklärung fällig.
Soweit die Entschädigung pauschal berechnet wird, beträgt diese bei Rücktritt bis:
• Bis 3 Monate vor Campbeginn 10% des Camppreises bzw. mind. 60 €
• bis 2 Monate vor Campbeginn: 40% des Camppreises
• 59 Tage bis 14 Tage vor Campbeginn: 60% des Camppreises
• 13 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn: 80% des Camppreises
• 6 Tage bis 1 Tag vor Campbeginn 90% des Camppreises
• bei Nichtantritt des Camps 95% des Camppreises.
Statt der pauschalen Entschädigung kann FP die Entschädigung auch konkret berechnen und diesen Betrag einfordern. Die Entschädigung fällt auch bei unverschuldetem Rücktritt an.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Soweit auf Ihren Wunsch Änderungen vorgenommen werden sollen (z.B. Änderung des Camptermins) berechnet FP hierfür eine Bearbeitungsentschädigung von 40 € pro Vertrag. Ab 59 Tagen vor Campbeginn gelten Umbuchungen als Rücktritt mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchungen besteht grundsätzlich nicht.
Bis zum Campbeginn können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen, vorausgesetzt, FP wurde hiervon in Kenntnis gesetzt und hat dem Wechsel nicht widersprochen. Der Campgast und der Dritte haften als Gesamtschuldner für den Camppreis.
Soweit einzelne Campleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder anderer Gründe, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Camppreises.
FP kann keine Entschädigung für Rücktritt vor Campbeginn verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten sollten, welche die Durchführung des Camps erheblich beeinträchtigen.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Stört ein Teilnehmer die Durchführung des Familiencamps nachhaltig, gefährdet oder belästigt er andere oder verhält sich in einem solchen Maße, dass die weitere Teilnahme nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag auch während des Camps zurücktreten. In diesem Fall behält FP den Anspruch auf den zu zahlenden Preis.
6. Mindestteilnehmerzahl
FP kann vor Campbeginn zurücktreten, wenn eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl gemäß der Programmbeschreibung nicht erreicht wird. In diesem Fall erhalten Sie den Preis zurück, weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Erklärung muss Ihnen spätestens zwei Wochen vor Campbeginn zugehen.
Entschließt sich FP das Programm trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmer durchzuführen, stellt dies keinen Mangel dar.
7. Kündigung durch höhere Gewalt
Wird das bereits begonnene Camp infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl FP als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann FP für erbrachte
oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. FP ist insbesondere bei Gefahr in Verzug verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, ggf. fallen Mehrkosten dem Kunden zur Last.
8. Haftung / Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Camp und Kunden auf den dreifachen Camppreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Für alle gegen FP gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet FP bei Sachschäden bis 4100 Euro. Übersteigt der dreifache Camppreis diese Summe, so ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Camppreises beschränkt.
9. Obliegenheiten bei Mängeln, Abhilfe, Fristsetzung
Sie müssen auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Campleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzeigen, um dort innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu ersuchen. Wird dies unterlassen, tritt eine Minderung des Camppreises nicht ein. FP kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. FP kann auch durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung Abhilfe schaffen.
Wird ein Camp infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FP innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Vertragskündigung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FP verweigert oder durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird.
10. Ausschlussfristen, Verjährung, Abtretungsverbot
Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Camps gegenüber FP unter der unten angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Campgast Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens handelt.
Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden nach zwei Jahren, soweit ein Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem das Camp nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder FP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen FP ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. FP informiert Staatsangehörige der EU-Staaten über die entsprechenden Bestimmungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. FP hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und FP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

FP kann an seinem Sitz verklagt werden. FP kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters FP vereinbart. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. FP nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
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Veranstalter: FP Erlebnisse GmbH
GF: Frank Pickel
Nürnberg HRB 18596
Kirchröttenbach A9, 91220 Schnaittach Tel 09126-293100
Fax 09126-293099
info@fp-erlebnisse.de
www.fp-erlebnisse.de Stand: Januar / 2023